Mit den Mitgliedsbeiträgen ermöglichen die Vereinsmitglieder seit Jahren die Aktivitäten des Vereins: die Vortragsreihe, den Examenspreis, die Produktion von Infomaterialien, die Unterstützung von Veranstaltungen am IPV und vieles mehr. Die große Mehrheit der Vereinsmitglieder beteiligt sich am Lastschriftverfahren, um ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Im kommenden Jahr ergeben sich diesbezüglich aber einige Änderungen, über die der Vorstand an dieser Stelle informieren möchte.
Ab Februar 2014 löst die SEPA-Lastschrift die nationalen Lastschriftverfahren in den Euro-Ländern endgültig ab. Ebenso wie bei SEPA-Überweisungen werden für SEPA-Lastschriften grundsätzlich IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) anstatt althergebrachter Kontonummer und Bankleitzahl benötigt. Mit dem neuen Verfahren werden die Rechte der Verbraucher bei Lastschriften in den Euro-Ländern gestärkt. Zahlungsdienstleister müssen ihren Kontoinhabern künftig ermöglichen, die Einlösung von Lastschriften z. B. dem Betrag nach zu begrenzen oder auf bestimmte Zahlungsempfänger einzuschränken.
Damit der Vorstand die verwaltungstechnisch umfangreiche Aufgabe rechtzeitig in Angriff nehmen kann, bitten wir alle Mitglieder, die auch zukünftig am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, dieses Formular auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und dem Vorstand postalisch zuzusenden.
Damit der Vorstand die verwaltungstechnisch umfangreiche Aufgabe rechtzeitig in Angriff nehmen kann, bitten wir alle Mitglieder, die auch zukünftig am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, dieses Formular auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und dem Vorstand postalisch zuzusenden.