Nach §4 Abs. 3 der Vereinssatzung kann auf Vorschlag des Vorstands die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bisher drei Personen wurde diese Ehre zu teil:
- Prof. Dr. Dr. hc. Dieter Schröder (2007)
- Prof. Dr. Dr. hc. Dieter Oberndörfer (2007)
- Prof. Dr. em. Jakob Rösel (2015)