Da die deutschen Finanzämter bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen für Fachvereinigungen bis zum Wert von 100 EUR pro Jahr keine Quittungen verlangen, sondern als Beleg Kontauszüge akzeptieren, verschickt der Vorstand ab sofort für solche Beträge keine Spendenquittungen mehr. Sollte die Spende die 100-EUR-Grenze überschreiten bzw. das Mitglied seine Einkommenssteuererklärung nicht in Deutschland einreichen, stellt der Vorstand natürlich weiterhin diese Belege aus. Wie bitten um Verständnis für dieses Vorgehen, welches dabei hilft, den Material- und Zeitaufwand bei der Mitgliedsverwaltung zu minimieren.